NEUE TEAMPRÄSENTATION IM WARTEZIMMER

Herzlichen Dank an die Eltern von Lena Vierhaus,
die in ansprechender künstlerischer Gestaltung
diese Pin Wand gestaltet haben.
NEUE EINREISEBESTIMMUNGEN IN DER EU
Seit dem 01.01.2012 gelten innerhalb der EU neue Regelungen hinsichtlich des Tollwut Titers.
TOLLWUTIMPFUNG
Alle Länder akzeptieren einschließlich der bisherigen Sonderfälle die Tollwutimpfung, gültig nach 21 Tagen bei der Erstimpfung. Bei einer Wiederholung gilt innerhalb des eingetragenen Zeitraums keine Wartezeit.
Beachten Sie folgende Sonderbestimmungen:
Im vereinigten Königreich, Irland und Malta ist eine Tätovierung nicht ausreichend. Es ist ein Chip erforderlich. Dieser muss vor der Impfung implantiert worden sein.
Im vereinigten Königreich, Irland, Malta und Finnland ist eine Behandlung gegen Echinococcus in einem Zeitraum von 120 Std. bis 24 Std. vor der Einreise erforderlich.
Eine Dokumentation im EU-Ausweis ist erforderlich.
Da durch durch plötzliche Ereignisse es länderspezifisch zu kurzfristigen Änderungen kommen kann, empfehlen wir dennoch im Rahmen der Reisevorbereitungen beim zuständigen Konsulat nach zu fragen.
Bitte beachten Sie, dass Norwegen nicht zur EU gehört!
Ob sich hier Änderungen ergeben werden ist noch nicht bekannt.
Tierarztpraxis Dr. Anna Schöndorfer